Die Münchner Pflege GmbH
Ihr ambulanter Pflegedienst
Ambulante Pflege
Wir rufen Sie gerne zurück
Die ambulante Pflege ist für Sie in München und Umgebung die ideale Lösung, wenn Sie Ihren Alltag in Ihren eigenen vier Wänden gestalten möchten. Im Alter oder bei Krankheit ist das alleine oft unmöglich.
Übernahme der Kosten ab anerkanntem Pflegegrad.
Wir bieten Unterstützung bei haushaltsnahen Dienstleistungen.
Unser freundliches Fachpersonal arbeitet fürsorglich und zuverlässig.
Wertschätzende Pflege: Entlastung von pflegenden Personen.
Pflege nach Bedarf: Grundpflege, Intensivpflege, Seniorenbetreuung .
Ihr persönlicher Ansprechpartner ist jederzeit verfügbar.
Haushaltshilfe oder Betreuung, gem. Entlastungsbeitrag §45b SGB XI
Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI
Sie möchten auch im Alter so lange wie möglich Ihre eigenen vier Wände genießen? Sie sind aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls nicht in der Lage, sich dauerhaft oder temporär selbst zu versorgen? Die ambulante Pflege ist für Sie in München oder Umgebung die optimale Lösung. Wir sind mit unserer mobilen und flexiblen Pflege im Raum München gerne für Sie da. Nehmen Sie jetzt direkt Kontakt mit uns auf. In einem ersten Gespräch erläutern wir gern mehr über uns und ermitteln Ihren persönlichen Bedarf. Ob Grundpflege oder Intensivpflege – unsere Fachkräfte sind in der mobilen Pflege kompetent, emphatisch und fürsorglich für Sie in München und Umgebung im Einsatz.
Unsere ambulante Pflege beinhaltet nicht nur die Krankenpflege im Raum München. Gerne sind wir auch mit Leistungen der häuslichen Betreuung für Sie da. Wir unterstützen beim Einkauf, kümmern uns um die Wäsche und verbringen gemeinsame Zeit. So können wir pflegende Personen nachhaltig unterstützen. Denn oft führt die Pflegebedürftigkeit von Angehörigen dazu, dass beide Seiten an ihre Grenzen gelangen. Mit unseren professionellen Diensten, leisten wir einen wichtigen Beitrag, um Ihnen den Alltag zu erleichtern. Sprechen Sie uns gerne an – wir beraten Sie zu den Leistungen der ambulante Pflege in München ebenso wie zu finanziellen Aspekten, Pflegegraden und Versicherungsthemen.
Ein Hauptthema der ambulante Pflege im Raum München ist unter anderem die Altenpflege. Wir sind gerne für Sie da, um den selbstständigen Alltag Ihren eigenen vier Wänden so lange wie möglich zu gewährleisten. Leistungen der häuslichen Betreuung umfassen die Zubereitung von Mahlzeiten, die Unterhaltsreinigung der Wohnung, das Reinigen der Wäsche und vieles mehr. Ebenfalls sind wir für die Grundpflege oder Intensivpflege Ihr richtiger Ansprechpartner – sprechen sie uns an! Unsere Leistungen der ambulante Pflege im Raum München können mit der Krankenkasse / Versicherung direkt abgerechnet werden. Auch hier beraten wir Sie ausführlich nach neuesten Bestimmungen und Verordnungen.
Körperpflege und Hygiene
Unterstützung beim Einkauf
Hilfe bei Flüssigkeits- und Nahrungsaufnahme
Gemeinsame soziale Aktivitäten
Wundversorgung und Injektionen
Reinigen der Wohnung nach Absprache
Wir führen hauswirtschaftliche Tätigkeiten durch und helfen den Pflegebedürftigen unter anderem beim Einkaufen und Kochen, sowie dem Putzen und Aufräumen der Wohnung. Diese hauswirtschaftliche Betreuung ist in Ergänzung zur Grundpflege nach SGB XI zu sehen und bietet einen Leistungskatalog in Abhängigkeit des jeweiligen Pflegegrades. Die Leistungen der hauswirtschaftlichen Betreuung in der ambulanten Pflege sind, je nachdem, ob Sie Pflegegrad 1, Pflegegrad 2, Pflegegrad 3, Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5 haben, unterschiedlich gestaffelt. Es gilt: je höher der Pflegegrad und je umfangreicher die Pflege, Hilfe und Unterstützung, desto umfangreicher auch die Leistungen im Bereich der hauswirtschaftlichen Unterstützung.
Z. B. Blutdruckmessen, Kompressionsstrümpfe an/ ausziehen, Insulin- oder/und Medikamentengabe werden durch unsere examinierten Pflegekräfte durchgeführt. Diese Aufgaben kann und darf eine Betreuungskraft nicht übernehmen. Medizinische Behandlungspflege wird vom Arzt verordnet und ist eine Leistung der Krankenkassen. Man braucht dafür keinen Pflegegrad.
Wir helfen im Rahmen der Grundpflege, pflegebedürftigen Menschen bei ihren Grundverrichtungen. Dazu gehören Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden, Kämmen usw.) Mundpflege und Zahnpflege, Toilettengang (Blasen- Darmentleerung), Aus- und Anziehen, Zubereiten und Aufnahme der Nahrung.
Was ist Unterstützungspflege nach Paragraph 37? 1a SGB V. Für Versicherte, die nicht pflegebedürftig sind oder maximal Pflegegrad 1 haben, übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung in der Regel bis zu vier Wochen, sofern keine andere Person im Haushalt die Versorgung übernehmen kann.
Ist eine Pflegeperson an der Pflege gehindert, hat der Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 für die Dauer von bis zu sechs Wochen (42 Kalendertage) je Kalenderjahr Anspruch auf Ersatzpflege nach § 39 SGB XI. Für die Verhinderungspflege kann die Pflegekasse im Einzelfall bis zu 1.612 EUR im Kalenderjahr übernehmen; die Zahlung bezieht sich dabei auf das Kalenderjahr und nicht auf die Pflegeperson(en). Der Anspruch kann um bis zu 806 EUR auf insgesamt 2.418 EUR aufgestockt werden. Hierzu wird dann auf Mittel der ggf. nicht in Anspruch genommenen Kurzzeitpflege zurückgegriffen.